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   BSG, 20.03.1981 - 8/8a RU 46/80   

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https://dejure.org/1981,7437
BSG, 20.03.1981 - 8/8a RU 46/80 (https://dejure.org/1981,7437)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1981 - 8/8a RU 46/80 (https://dejure.org/1981,7437)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1981 - 8/8a RU 46/80 (https://dejure.org/1981,7437)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.02.1968 - 2 RU 246/64

    Folgen des Arbeitsunfalls - Tod als Unfallfolge - Kausalzusammenhang -

    Auszug aus BSG, 20.03.1981 - 8a RU 46/80
    Hier ist nicht nur die Vorstellung eines "normalen" Menschen, sondern auch die Vorstellung des jeweiligen Betroffenen maßgebend, um dessen körperliche Unversehrtheit es geht (vgl. BSGE 20, 166; 28, 14, 16).
  • BSG, 13.02.1964 - 8 RV 149/62

    Zum Vorliegen einer Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung aus triftigem

    Auszug aus BSG, 20.03.1981 - 8a RU 46/80
    Hier ist nicht nur die Vorstellung eines "normalen" Menschen, sondern auch die Vorstellung des jeweiligen Betroffenen maßgebend, um dessen körperliche Unversehrtheit es geht (vgl. BSGE 20, 166; 28, 14, 16).
  • BSG, 22.02.1974 - 3 RK 27/73

    Hilfsmittel für Behinderte und Leistungspflicht der KK

    Auszug aus BSG, 20.03.1981 - 8a RU 46/80
    Das ist aber schon dann nicht der Fall, wenn sich diese Besserung nur im beruflichen Bereich auswirkt (vgl. BSGE 37, 138, 141), wovon im bisherigen Verfahren allein die Rede war.
  • LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10

    (Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

    Auch Sozialversicherte sind gemäß §§ 63, 65, 66 Abs. 2 und 3, 67 Sozialgesetzbuch Erstes Buch in gewissen Grenzen aus Solidarität für die Versichertengemeinschaft gehalten, für ihre Gesundheit Sorge zu tragen (vgl. BSG, Urteil vom 20.03.1981, Az.: 8/8a RU 46/80).
  • SG Magdeburg, 02.09.2021 - S 7 AS 940/17

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - Kosten für

    Es ist daher abzuwägen, inwieweit die Interessen des Leistungsträgers an der Mitwirkungshandlung in einer angemessenen Relation zum Interesse des Antragstellers/Leistungsbeziehers stehen, wobei sowohl objektive als auch subjektive Kriterien zu berücksichtigen sind (BSG 20.3.1981 - 8/8a RU 46/80, SozR 1200 § 63 Nr. 1).
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